Als „schufafrei“ werden üblicherweise Vertragsangebote bezeichnet , bei denen keine Bonitätsüberprüfung des potenziellen Kunden erfolgt. Auch im Strom- bzw. Gasbereich ist im Rahmen der Vertragsfreiheit durchaus zulässig, dass ein Anbieter eine Bonitätsklausel (oder auch “Schufa-Klausel“ genannt) in den Vertragsbedingungen verankert. Bildquelle: Dieter Schütz / pixelio.de Bei Kunden, die ein schlechtes Rating bzw. Negativ-Einträge bei solchen […]
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